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Zwangsversteigerung - Reihenmittelhaus im Herzen der Altmarkstadt Arneburg

39596 Arneburg | 070/8139
Straßenansicht Wohnhaus
Straßenansicht Wohnhaus
Hauseingangstür
Hauseingangstür
Nebengelass
Nebengelass
Durchgang Nebengelass
Durchgang Nebengelass
Gartenfront der Nebengebäude
Gartenfront der Nebengebäude
hofseitige Fassade
hofseitige Fassade
20.000 €Kaufpreis
Haus Typ
4 Zimmer
ca. 164 m2 Wohnfläche
874 m2 Grundstücksfläche
1900 Baujahr
Zum Erwerb im Rahmen der Zwangsversteigerung steht dieses Reihenmittelhaus, das ca.1900 im Herzen von Arneburg erbaut wurde.
Auf dem ca. 874 m² großem Grundstück befindet sich das in Massivbauweise bzw. Fachwerkbauweise errichtete Haus mit einer Wohnfläche von ca.164 m², die sich auf zwei Etagen aufteilt. Weiterhin sind mehrere massiv errichtete Nebengebäude u.a. als eingeschossige Hofanbauten, zweigeschossiges Quergebäude und gartenseitiger Unterstand vorhanden.
Der bauliche Zustand des Objektes ist nur ausreichend. Es besteht erheblicher Unterhaltungsstau sowie Modernisierungs- und allgemeiner Renovierungsbedarf.
Auf Anfrage auf dieses Inserat erhalten Sie weiterführende Informationen durch das zur Verfügung gestellte Verkehrswertgutachten.
Weitere Daten
Haustyp: Haus
Etagenzahl: 2
Kosten
Kaufpreis: 20.000 €
Preis pro m2: 121,95 €
Provision: Provisionsfrei für Ersteiger*innen
Ausstattung
  • zweigeschossiges Reihenmittelhaus
  • isolierverglaste Kunststofffenster
  • Nebengebäude
Lage

Die Stadt Arneburg liegt auf einer Hochfläche am Westufer der Elbe, etwa 10 km nordöstlich von der Kreisstadt Stendal entfernt in der Altmark.
In Arneburg gibt es eine Kita, eine Grundschule, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten und eine Sportbootsteganlage im Hafen.
Zu Arneburg gehört ein großer Industrie- und Gewerbepark, in dem unter anderen auch das Zellstoffwerk Stendal seinen Sitz hat.

Sonstiges

Der Erwerb der benannten Immobilie ist nur im Wege des Mitbietens in der Zwangsversteigerung möglich. Bei dem in den Objektdaten (oben) als Kaufpreis bezeichneten Betrag handelt es sich wegen des Zwangsversteigerungsverfahrens tatsächlich um den Zuschlagswert (und nicht um einen Kaufpreis). Zu welchem Wert tatsächlich ein Zuschlag ergehen wird, ist derzeit ungewiss. Die Grundschuldgläubigerin hat zunächst unverbindlich erklärt, dass sie ab einem Gebot in Höhe des genannten, möglichen Zuschlagswertes den Zuschlag erteilen lassen würde. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um tatsächlich den Zuschlag zu erhalten, teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.

Alle Angaben in diesem Exposé (Objektbeschreibung, Abmessungen, Preisangaben etc.) beruhen auf Angaben des Verkäufers (oder eines Dritten). Die DKB Grund GmbH überprüfte diese Angaben lediglich auf Plausibilität und übernimmt hierfür keine weitergehende Haftung.

Die DKB Grund haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die DKB Grund nur bei Verletzung wesentlicher Rechte und Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Maklervertrages ergeben; in diesem Fall ist die Haftung der DKB Grund auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit eine Garantie übernommen wurde. Soweit die Schadensersatzhaftung der DKB Grund gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter.

Ansprechpartner*in:

Thomas Meyer
Immobilienberater

Immobilienanfrage

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