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Zweifamilienwohnhaus bei Rudolstadt: Ihr Einstieg in die eigenen vier Wände!

07407 Rudolstadt/ Remda | 100/20164
80.000 €Kaufpreis
Haus Typ
6 Zimmer
ca. 102 m2 Wohnfläche
306 m2 Grundstücksfläche
1936 Baujahr
Zur Zwangsversteigerung steht ein leerstehendes Zweifamilienwohnhaus mit einer Wohnfläche von ca. 102 qm.

Da es sich um eine Zwangsversteigerung handelt, konnte keine Innenbesichtigung vorgenommen werden. Es werden demnach keine Innenfotos veröffentlicht.

Nachdem Sie über dieses Portal Kontakt zu uns aufgenommen haben, wird Ihnen das Verkehrswertgutachten per E-Mail übersandt. Der Termin zur Zwangsversteigerung wird Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben.

Für die Übersendung des Gutachtens entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass keine Innenbesichtigungen möglich sind.
Weitere Daten
Haustyp: Haus
Badezimmer: 2
Kosten
Kaufpreis: 80.000 €
Preis pro m2: 784,31 €
Provision: Provisionsfrei für Ersteiger*innen
Lage

Remda ist ein Ortsteil von Rudolstadt in Thüringen und gehört seit 2019 zur Stadt Rudolstadt.

Sonstiges

Der Erwerb der benannten Immobilie ist nur im Wege des Mitbietens in der Zwangsversteigerung möglich. Bei dem in den Objektdaten (oben) als Kaufpreis bezeichneten Betrag handelt es sich wegen des Zwangsversteigerungsverfahrens tatsächlich um den Zuschlagswert (und nicht um einen Kaufpreis). Zu welchem Wert tatsächlich ein Zuschlag ergehen wird, ist derzeit ungewiss. Die Grundschuldgläubigerin hat zunächst unverbindlich erklärt, dass sie ab einem Gebot in Höhe des genannten, möglichen Zuschlagswertes den Zuschlag erteilen lassen würde. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um tatsächlich den Zuschlag zu erhalten, teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.

Alle Angaben in diesem Exposé (Objektbeschreibung, Abmessungen, Preisangaben etc.) beruhen auf Angaben des Verkäufers (oder eines Dritten). Die DKB Grund GmbH überprüfte diese Angaben lediglich auf Plausibilität und übernimmt hierfür keine weitergehende Haftung.

Die DKB Grund haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die DKB Grund nur bei Verletzung wesentlicher Rechte und Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Maklervertrages ergeben; in diesem Fall ist die Haftung der DKB Grund auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit eine Garantie übernommen wurde. Soweit die Schadensersatzhaftung der DKB Grund gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter.

Ansprechpartner*in:

Ansprechpartner: Uwe Schwarzer
Uwe Schwarzer
Immobilienberater

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