Eigentumsverhältnisse: Wer steht im Grundbuch?
Die erste und wichtigste Frage lautet: Wem gehört die Immobilie rechtlich? Die Antwort liefert das Grundbuch. Dort eingetragene Personen gelten als Eigentümer*innen – unabhängig davon, wer den Kaufpreis gezahlt oder den Kredit bedient hat.
- Beide Partner*innen eingetragen: Das Haus gehört beiden zu gleichen Teilen, sofern keine abweichende Regelung (z. B. 70/30) vermerkt ist.
- Nur eine Person eingetragen: Diese Person ist alleinige*r Eigentümer*in – auch wenn der oder die andere mitfinanziert hat.
Praxis-Tipp: Fordern Sie einen aktuellen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt oder über Ihr Notariat an. Ohne diesen Auszug sind keine belastbaren Aussagen zur Eigentumslage möglich.
Sonderfall: Wenn das Haus während der Ehe gekauft wurde, kann es bei einer Scheidung möglicherweise im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden – auch wenn nur eine Person im Grundbuch steht. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall juristisch beraten lassen.
Finanzierung: Wer haftet für den Kredit?
In den meisten Fällen haben beide (Ehe-)Partner*innen den Darlehensvertrag gemeinsam unterzeichnet. Das bedeutet: Sie haften gesamtschuldnerisch. Die Bank kann sich also an beide wenden – unabhängig davon, wer im Haus wohnt oder im Grundbuch steht. Eine Trennung oder Scheidung ändert nichts an der vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Bank. Eine interne Vereinbarung („Eine*r zahlt weiter.“) ist für die Bank nicht bindend, es haften also immer beide.
Auch wenn jemand auszieht, bleibt die Haftung bestehen – bis die Person durch die Bank offiziell aus dem Kreditvertrag entlassen wurde.
Wichtig: Wenn Sie im Haus bleiben möchten, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, ob Sie den Kredit allein übernehmen oder umschulden können. Prüfen Sie auch, zu welchen Konditionen das möglich ist. Läuft die Finanzierung z. B. bereits mindestens 10 Jahre, können Sie die Finanzierung ggf. auch sonderkündigen. Lassen Sie sich beraten. Gern auch direkt bei uns.
Haushaltsrechnung: Kann ich mir das Haus allein leisten?
Ein Haus oder eine Eigentumswohnung kosten Geld – und zwar laufend. Dieser Umstand wird häufig unterschätzt. Neben der monatlichen Kreditrate fallen an:
- Nebenkosten: Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr
- Instandhaltungsrücklagen: ca. 1–1,5 % des Immobilienwerts pro Jahr
- Grundsteuer und Versicherungen: Wohngebäude-, Hausrat- und ggf. Rechtschutzversicherung
- unregelmäßige Kosten: Reparaturen, Modernisierungen, Gartenpflege
Faustregel: Wenn mehr als 35–40 % Ihres Nettoeinkommens ausschließlich für die Immobilie aufgewendet werden müssen, ist die finanzielle Belastung langfristig kritisch – insbesondere als alleinerziehender Elternteil mit Kind.
Praxis-Tipp: Erstellen Sie eine detaillierte Haushaltsrechnung und lassen Sie sich ggf. von einer unabhängigen Beratungsstelle unterstützen.